Energetische Sanierungen sind eine grosse Investition. Wer die Fördermechanismen kennt, kann 20 bis 40 Prozent der Kosten zurückerhalten. Hier unsere Praxis-Tipps für 2026:
Das Gebäudeprogramm im Überblick
Das Gebäudeprogramm ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und allen 26 Kantonen. 2024 wurden insgesamt 528 Mio. CHF ausgezahlt, davon 131 Mio. CHF für Wärmedämmung. Im Kanton Zürich stehen jährlich rund 40 Mio. CHF zur Verfügung.
Was wird gefördert?
- Fassadendämmung: 40 bis 70 CHF pro m² gedämmte Fläche
- Dachdämmung: 30 bis 50 CHF pro m²
- Kellerdeckendämmung: 15 bis 30 CHF pro m²
- Fensterersatz: 70 bis 100 CHF pro m² Fensterfläche
- Heizungsersatz: 3’000 bis 8’000 CHF pauschal
Anforderungen für Förderung
Damit Fördergelder ausbezahlt werden, müssen bestimmte U-Werte erreicht werden. Bei Fassaden liegt der Maximalwert bei 0.20 W/m²K, bei Dächern 0.17 W/m²K, bei Kellerdecken 0.25 W/m²K. Eine fachgerechte Ausführung ist Pflicht.
Wichtig: Antrag VOR Arbeitsbeginn
Der häufigste Fehler: Eigentümer beauftragen die Arbeiten und stellen den Förderantrag erst später. Das wird abgelehnt. Der Antrag muss vor dem Baubeginn eingereicht und genehmigt sein.
Steuerlich nutzbar
Zusätzlich zu den Fördergeldern können Sie energetische Sanierungen über die Steuererklärung abziehen, in den meisten Kantonen bis zu 50 Prozent der Investitionssumme im Sanierungsjahr.
So unterstützen wir Sie
Wir helfen bei der gesamten Antragstellung: U-Wert-Berechnung, Materialnachweise, Förderantrag, Bestätigungen nach Ausführung. Eine schriftliche Offerte enthält bei uns immer eine Förderkalkulation.
Erstberatung kostenlos: Anfrage senden
